Jeder Umzug ist mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. Und gerade für jene, die beruflich voll eingespannt sind, ist es ein Umzug ein enormer Stressfaktor. Erleichterung bringt hier ein Sonderurlaub. Doch hat man in Österreich überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug? Oder muss man doch eher auf Kulanz des Chefs hoffen? Wir haben die Antwort.
Sonderurlaub wegen eines Umzugs: Anspruch auf frei?
In Österreich ist der Sonderurlaub bei Umzug nicht einheitlich geregelt. Deshalb lohnt es sich, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Denn wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Sonderurlaub – es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag vermerkt. Bei einem berufsbedingten Umzug sieht das Ganze schon etwas einfacher aus. Wird man innerhalb der Firma an einen anderen Standort versetzt, gilt der Umzug als vorübergehende Verhinderung. Viele Unternehmen gewähren bei berufsbedingten Umzügen einen bezahlten Sonderurlaub. Die Regel ist das allerdings nicht.
In jedem Dienstverhältnis gibt es prinzipiell Anspruch auf Urlaubstage aufgrund besonderer Anlässe. Dies können zum Beispiel Hochzeiten, Vorladungen zu Behörden, Arztbesuche oder Todesfälle innerhalb der Familie sein. Oftmals wird aber auch bei einem Umzug aus privaten Gründen ein Urlaubstag bewilligt.
Wer sich die Beantragung für extra freie Tage sparen will, sollte seinen Umzugstermin auf ein Wochenende legen. Sollte dies nicht möglich sein, ist es ratsam, möglichst früh das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Auch wenn vertraglich bzw. tariflich kein Anspruch auf Sonderurlaub wegen eines Umzugs besteht – ein freundliches, offenes Gespräch hat noch niemandem geschadet. Und wenn Ihr Chef selbst schon einmal umgezogen ist, dürfte das Verständnis für ein bis zwei freie Tage umso größer sein.
Umzug unbedingt rechtzeitig planen
Um Stress und Probleme zu vermeiden, sollten Sie möglichst früh mit der Planung Ihres Umzuges beginnen. Gleiches gilt auch für die Festlegung eines Umzugstermins und die Absprache mit Ihrem Vorgesetzten. Vergessen Sie außerdem nicht, dass nicht nur Sie einen freien Tag für Ihren Umzug benötigen, sondern möglicherweise auch Ihre freiwilligen Umzugshelfer. Denn auch diese haben mit größer Wahrscheinlichkeit nicht uneingeschränkt Zeit, um Ihnen beim Packen und Kistenschleppen unter die Arme zu greifen. Etwas einfacher sieht es aus, wenn eine Umzugsfirma beauftragt wird. Ein professionelles Umzugsunternehmen nimmt Ihnen mühsame Umzugsarbeiten ab und erspart Ihnen obendrein noch eine Menge Zeit.
Professionelle Unterstützung bei privat und beruflich bedingten Umzügen
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toll geschrieben! danke!
Meinen besten Dank für den Hinweis zu der möglichen Beantragung vom Urlaub! Dass die Umzugskosten steuerlich absetzbar sind, habe ich, ehrlich gesagt, nicht gewusst. Zum ersten Mal soll ich in eine andre Stadt wegen der Arbeit umziehen. Die Hilfe bei der Verpackung würde mich nicht schaden, denn ich lebe alleine. Mein Dankeschön für die nützlichen Infos!