Zugegeben, die Schweiz hat was! Kein Wunder also, dass die Schweiz eines der beliebtesten Auswanderungsländer der Österreicher ist. Sollten auch Sie in die Schweiz übersiedeln, sollten Sie unbedingt ein paar Dinge beachten. Wir verraten Ihnen die wichtigsten Tipps für einen Umzug in die Schweiz.
Vor dem Umzug
Wenn der Umzug vor der Tür steht und der Start in die neue Heimat zum Greifen nahe ist, steigt die Vorfreude ins Unermessliche. Vergessen wird dabei allerdings oft, dass vor der Übersiedlung noch so einiges anfällt. Neben den üblichen Umzugsvorbereitungen, wie zum Beispiel das Packen, die Beauftragung einer Umzugsfirma und etwaige Entrümpelungen, sind auch noch weitere Dinge zu erledigen. Darunter fällt etwa die frühzeitige Kündigung von Verträgen unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen. Melden Sie sich außerdem rechtzeitig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab und denken Sie daran, Ihrem Strom-, Gas- und Wasserlieferanten über Ihren Umzug zu informieren, sodass der Zählstand abgelesen wird.
Wer mit seinem Hund oder seiner Katze in die Schweiz übersiedeln will, sollte unbedingt darauf achten, dass für diesen ein EU-Heimtierausweis vorliegt, das Tier gechipt ist und die erforderlichen Impfungen (insbesondere Tollwutimpfung) erhalten hat. Wenn Sie einen Hund besitzen, vergessen Sie nicht, auch diesen bei der alten Wohngemeinde abzumelden.
Damit Ihr Hausrat abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden kann, ist eine Wohnsitzverlegung unerlässlich. Diese können Sie etwa anhand des Miet- oder Arbeitsvertrages nachweisen. Weiters ist vor dem Umzug in die Schweiz ein Verzeichnis der eingeführten Gegenstände zu erstellen. Das entsprechende Antragsformular (Formular 18.44), können Sie hier downloaden.
Übersiedlung in die Schweiz: Umzugsgüter müssen beim Zoll deklariert werden
Die Deklaration des Übersiedlungsguts ist bei einem Umzug in die Schweiz ein absolutes Muss. Benötigt wird dafür das Formular 18.44, welches vorab ausgefüllt wurde. Zu beachten ist bei der Einfuhr des Umzugsguts eine Voraussetzung: Alle persönlichen Gegenstände müssen seit mindestens sechs Monaten im persönlichen Gebrauch sein und nach der Einfuhr auch weiterhin benutzt werden. Das gilt im Übrigen auch für das eigene Auto, sofern dieses seit mindestens sechs Monaten im eigenen Besitz ist bzw. genutzt wird. Führen Sie dieses bei der Einreise unbedingt mit, da das abgestempelte Formular bei der späteren Fahrzeuganmeldung gebraucht wird.
Da die Einreise in die Schweiz zu den Öffnungszeiten der Zollstelle stattfinden muss, sollten Sie sich schon vorab über die jeweiligen Zeiten informieren und genügend Zeit einplanen.
Anmeldung und Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, hat für die Anmeldung in der jeweiligen Wohngemeinde insgesamt acht Tage Zeit. Dort wird überdies auch ein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung gestellt. Benötigt wird dafür sowohl der Mietvertrag, der Arbeitsvertrag, ein Passfoto, Dokumente zum Familienstand, eine Abmeldebestätigung aus Österreich sowie ein gültiger Personalausweis. Ist die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erfolgt, erhalten Arbeitnehmer meist eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie L oder B in Form eines Ausländerausweises. Erteilt werden die Aufenthaltsbewilligungen in den jeweiligen kantonalen Migrationsämtern. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wer mit Haustieren in die Schweiz übersiedelt ist, muss diese ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle anmelden – und zwar spätestens 14 nach der Einreise (EU-Heimtierpass nicht vergessen). Zehn Tage nach der Einreise in die Schweiz müssen Hunde überdies von einem Tierarzt in die Schweizer Hundedatenbank eingetragen werden.
Obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz
Wer sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Kranken- und Unfallversicherung. Diese ist von Gesetzes wegen Pflicht. Vergessen Sie daher nicht, eine solche bei einer entsprechenden Gesellschaft abzuschließen. Versichert wird man immer rückwirkend ab dem Tag der Einreise. Achtung: Die Schweizer Krankenversicherung bzw. Grundversicherung deckt keine Kosten für Zahnärzte. Hierfür kann aber eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Umzug in die Schweiz: Checkliste
1) Zollformalitäten vor dem Umzug erledigen
Inventarliste des Hausrats erstellen, Antragsformular für Umzugsgut ausfüllen & Organisation der Wohnsitzverlegung
2) Wohnort anmelden
Anmeldung auf der jeweiligen Schweizer Gemeinde innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise (gleiches gilt auch für Hunde, die mitgenommen wurden).
3) Fahrzeug anmelden
Einen Monat nach der Einreise in die Schweiz ist ein Antrag auf Zulassung für ein eingeführtes Fahrzeug zu stellen. Voraussetzung: Das Auto oder Motorrad wurde vor weniger als sechs Monaten vor dem Umzug gekauft.
4) Anmeldung Krankenkasse
Spätestens drei Monate nach der Einreise muss für alle Familienmitglieder eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
5) Führerschein umschreiben
Ein Jahr nach dem Umzug in die Schweiz muss der ausländische Führerschein gegen einen Schweizer Führerschein getauscht werden.
Mit einem professionellen Umzugsunternehmen stressfrei in die Schweiz übersiedeln
Ein Auslandsumzug kann ganz schön stressig, zeitaufwendig und nervenaufreibend sein. Mit der Beauftragung eines kompetenten Umzugsunternehmens können Sie sich all das sparen. Fit Umzug, Ihr Spezialist für Übersiedlungen in die Schweiz, unterstützt Sie bei Ihrem Umzug. Angefangen von der Planung und Beratung bis hin zur Durchführung Ihres Umzugs in die Schweiz, stehen wir Ihnen mit fachmännischem Know-how zur Seite.
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