Ein Umzug ist anstrengend und kostet nicht nur Nerven, Zeit und Muskelkraft – er kann auch ganz schön kostspielig sein. In manchen Fällen ist es aber möglich, die Kosten für einen Umzug in Österreich von der Steuer abzusetzen. Wir verraten Ihnen, wie es funktioniert.
Umzugskosten steuerlich absetzen in Österreich
Unter gewissen Umständen ist es in Österreich möglich, einen Teil der Umzugskosten von der Steuer abzusetzen. So können Sie im Falle eines beruflich bedingten Umzuges die Ausgaben dafür zum Beispiel als Werbungskosten geltend machen. Unter den Bereich Werbungskosten fallen dabei alle Ausgaben, die mit einem lohnsteuerpflichtigen Beruf zusammenhängen. Wollen Sie den Umzug steuerlich absetzen, muss dieser also aufgrund einer bisherigen oder künftigen Dienstausübung notwendig sein.
Sie können die Umzugskosten als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, wenn etwa Ihr Arbeitgeber seinen Dienstort wechselt und Sie dafür umziehen müssen oder Sie durch Ihren gegenwärtigen Arbeitgeber dauerhaft versetzt werden. Gleiches gilt auch, wenn Sie einen neuen Job annehmen, der Arbeitsweg aber unzumutbar lang ist oder wenn Sie zum ersten Mal eine Arbeitsstelle annehmen.
Rechnungen und Belege sammeln
Wenn Sie einen Teil der Umzugskosten steuerlich absetzen wollen, sollten Sie nach dem Umzug unbedingt alle Rechnungen und Belege aufheben. Legen Sie sich dafür am besten eine Mappe an, in der Sie alles zusammentragen. Da Sie beinahe alle Kosten, die mit einer Übersiedlung zusammenhängen absetzen können, sollten Sie nicht nur die Rechnung des Umzugsunternehmens aufbewahren, sondern auch jene für etwaige Fahrtkosten, Handwerksarbeiten für den Auf- und Abbau Ihrer Möbel oder Maklerkosten.
Was Sie bei einem Umzug alles steuerlich absetzen können:
- Pack- und Transportkosten
- Handwerkskosten zur De- bzw. Montage von Möbeln
- Fahrtkosten zur Wohnungssuche & Übersiedlung
- Maklerkosten für die Wohnungssuche am neuen Dienstort (gilt nur für Mietwohnungen)
- Mietkosten für die alte Wohnung nach Auszug während der Kündigungsfrist
Nicht absetzbare Kosten für Ihren Umzug
Falls Sie den alten Wohnsitz behalten, können Sie die Umzugskosten nicht steuerlich absetzen. Ebenfalls nicht absetzbar Sie die Umzugskosten bei Berufsanfängern, die noch bei den Eltern wohnen und in eine eigene Wohnung ziehen – es sei denn, die Arbeitsstelle ist so weit entfernt, dass ein neuer Wohnsitz erforderlich ist.
Sollten Sie von Österreich ins Ausland ziehen, so sind die Kosten für den Wegzug aus Österreich nicht absetzbar. Gleiches gilt auch für die Kosten, die entstehen, wenn Sie mit Ihrem alten Vermieter vereinbart haben, die Wohnung beim Auszug wieder in den Zustand zu bringen, der zum Zeitpunkt des Mietantritts vorlag.
Umzug selbst stemmen oder ein Umzugsunternehmen beauftragen?
Gleichgültig, ob Sie den Umzug im Alleingang oder mithilfe einer Umzugsfirma bewältigen – die Kosten für eine Übersiedlung sind in beiden Fällen steuerlich absetzbar. Doch da ein Umzug nicht nur mit Kosten, sondern auch mit jeder Menge Zeit und schweißtreibender Arbeit verbunden ist, kann die Beauftragung eines Umzugsunternehmens durchaus die bessere Wahl sein. Professionelle Möbelpacker kümmern sich um alle anfallenden Umzugsarbeiten und machen den Wohnungswechsel damit um einiges stress- und sorgenfreier.
Fit Umzug, Ihr professionelles Umzugsunternehmen aus Wien, steht Ihnen bei Ihrer Übersiedlung gerne tatkräftig zur Seite und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihren Umzug .
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