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Haftung bei Umzugsschäden: Wie ist das in Österreich geregelt?

Pleiten, Pech und Pannen gehören zum Umzug ebenso dazu wie schwere Kartons und mühsame Schlepparbeiten. Wer schon einmal umgezogen ist, weiß, dass am Umzugstag pure Hektik herrscht. Kein Wunder also, dass bei dem ganzen Umzugsstress auch schnell etwas zu Bruch gehen kann. Zwar lassen sich die entstandenen Umzugsschäden meist leicht reparieren – unangenehm und nicht so ganz billig ist es aber dennoch. Was noch dazu kommt, ist die anschließende Streitrage, wer für den Schaden den nun eigentlich haftet.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie die Haftung bei Umzugsschäden bei einem privat durchgeführten Umzug geregelt ist, und wie das Ganze bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma aussieht.

Privater Umzug mit Freunden und Bekannten: Wer haftet im Schadensfall?

1) Selbst verursachter Schaden

Sie haben den Karton zu schwer beladen und stehen nun vor einem gigantischen Scherbenhaufen? Hat sich beim Verrutschen der Möbel ein riesiger Kratzer auf dem Parkettboden Ihres Vermieters verewigt? Oder ist eines Ihrer wertvollen Möbelstücke in einem unachtsamen Moment beschädigt worden? Sollten Sie den Schaden selbst verursacht haben, kommt normalerweise Ihre Haushaltsversicherung für Schäden an allen beweglichen Gegenständen in Ihrem Haushalt auf. Gut zu wissen: Bei den meisten Versicherungsanbietern übersiedelt die Haushaltsversicherung vorübergehend mit.

Das bedeutet, dass die Haushaltsversicherung vorübergehend in der alten und neuen Wohnung besteht. Voraussetzung dafür ist aber meist, dass der Umzug auch dem Versicherungsanbieter gemeldet wird. Ob dies auch bei Ihrer Versicherung der Fall ist, können Sie in den Allgemeinen Bedingungen Ihrer Haushaltsversicherung (Unterpunkt: Wohnungswechsel) nachlesen.
Haben Sie keine Haushalts- oder private Haftpflichtversicherung, müssen Sie als privat Umziehender selbst für etwaige Umzugsschäden aufkommen.

Achtung beim Auslandsumzug:
Sollten Sie ins Ausland ziehen, verfällt in den meisten Fällen der Versicherungsschutz. Die Haushaltsversicherung gilt nämlich nur innerhalb der nationalen Grenzen. Fragen Sie unbedingt bei Ihrem Versicherungsanbieter nach und schließen Sie gegebenenfalls eine Zusatzversicherung ab. So sind Sie bestens gerüstet, falls es doch zu einem teuren Umzugsschaden kommt.

2) Umzugsschaden durch Freunde oder Verwandte

Ein privat durchgeführter Umzug wird meist erst dann möglich, wenn freiwillige Umzugshelfer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis kräftig mit anpacken. Schnell ist es da passiert, dass einer Ihrer Freunde den neuen Flachbildfernseher fallen lässt oder einen Schaden an den Möbeln verursacht. Nun stellt sich die Frage: Muss Ihr Freund für den Umzugsschaden bezahlen?

In Österreich wird davon ausgegangen, dass zwischen dem privaten Umzugshelfer und dem Umziehenden ein Haftungsausschluss vereinbart wird. Das bedeutet, dass bei Schäden am Umzugsgut meist der Umziehende zur Kasse gebeten wird. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch eine ordentliche Zerreißprobe für Ihre Freundschaft werden. Zwar nehmen die meisten Umziehenden den fremdverschuldeten Schaden auf die eigene Kappe – bei teuren Umzugsschäden kann es aber schon zum Streit kommen. Wer das vermeiden will, sollte über einen Umzug mit einer Umzugsfirma nachdenken.

Umzug mit einer Umzugsfirma: Haftung bei Umzugsschäden

Wer eine Umzugsfirma mit dem Transport des Hausrats beauftragt, kann beruhigt durchatmen. Der Grund: Die Haftung für Umzugsschäden ist beim Umzug mit einem Umzugsunternehmen deutlich klarer geregelt. Denn anders als beim Umzug mit Freunden, die in der Regel kostenlos ihre Hilfe anbieten, muss bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma in die Tasche gegriffen werden. Und sobald man jemanden für die Arbeit bezahlt, handelt es sich um keine Gefälligkeit mehr. Geht nun beim Transport etwas zu Bruch, kommt das Umzugsunternehmen für den Schaden auf.

Anspruch auf Entschädigung: Frist beachten
Sie sollten Ihr Umzugsgut auf etwaige Schäden möglichst zeitnah untersuchen. In der Regel müssen die entstandenen Schäden innerhalb weniger Tage gemeldet werden. Sollte dies nicht geschehen, können Ihre Ansprüche auf Haftung bei Umzugsschäden nicht vom Umzugsunternehmen eingefordert werden. Lassen Sie sich vor dem Umzug von Ihrer Umzugsfirma über die jeweilige Frist informieren.

Ärger vermeiden und mit einer professionellen Umzugsfirma umziehen

Fit Umzug, Ihre professionelle Umzugsfirma in Wien, sorgt dafür, dass Ihr Hab und Gut sicher in Ihr neues Zuhause kommt. Unsere kompetenten Möbelpacker nehmen Ihnen alle Umzugsarbeiten aus der Hand, für die Ihnen schlicht die Zeit, Lust oder Muskelkraft fehlt. Angefangen vom Einpacken, der Bereitstellung von inventargerechtem Verpackungsmaterial, dem fachmännischen Möbelab- und Wiederaufbau bis hin zum termingerechten Transport Ihrer Güter – mit unserer Unterstützung wird Ihr Umzug zum garantierten Erfolg. Kontaktieren Sie uns, vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Besichtigungstermin und erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren Umzug in Wien, Ihren Auslandsumzug oder Ihren Möbeltransport.

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