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Wohnungsauflösung im Todesfall: Das sollten Angehörige wissen

Wenn ein lieber Mensch stirbt, bricht für Angehörige und Freunde eine schwierige Zeit an, die mit viel Leid und Trauer verbunden ist. Hinzu kommen dann meist auch noch Erledigungen, die alles andere als angenehm sind – wie zum Beispiel die Räumung der Verlassenschaft oder ein Umzug. Muss im Todesfall eine Wohnung aufgelöst werden, wird nicht nur emotionale Stärke verlangt – es gibt auch vieles weitere zu bedenken und organisieren. Wir verraten Ihnen, wie Sie eine bevorstehende Wohnungsauflösung im Todesfall am besten angehen und was alles zu beachten ist.

Wohnung auflösen oder Mietvertrag übernehmen: Das ist zu beachten

Lebt man selbst in der Wohnung des Verstorbenen, ist man dazu berechtigt, weiterhin in dieser Wohnung zu leben. Doch oft kommt es vor, dass man sich die Miete alleine nicht leisten kann oder aus persönlichen Gründen lieber nicht mehr in der Wohnung leben möchte. Und ist der Verstorbene Hauptmieter der Wohnung, wird der Mietvertrag trotz Tod nicht aufgehoben. Will man das Mietverhältnis nicht fortsetzen, muss dies dem Vermieter binnen 14 Tagen nach dem Tod des Hauptmieters mitgeteilt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Der Vermieter muss über den Tod des Hauptmieters auch dann informiert werden, wenn Sie weiterhin in der Wohnung leben möchten.
Fällt der Mietvertrag vollständig oder teilweise unter das MRG, treten Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern etc.), Ehepartner, Geschwister oder der Lebensgefährte in den bestehenden Mietvertrag ein. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie zum Zeitpunkt des Todes mit dem Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Wird binnen 14 Tagen dem Vermieter nicht mitgeteilt, dass man den Mietvertrag nicht übernehmen möchte, wird der Mietzins samt aller Verbindlichkeiten übernommen.

Wohnungsauflösung: Mit der Räumung alleine ist es nicht getan

Will man die Wohnung auflösen, sollte man unbedingt daran denken, den Gas- und Strombezug, Telefon, Internet, Konten, Bausparverträge, Abos und Rundfunkgebühren rasch abzumelden. Vergessen werden sollte auch nicht auf Versicherungsverträge, wie zum Beispiel von der Haushaltsversicherung, KFZ-Haftpflicht- und Unfallversicherung und Zusatzkrankenversicherung. Diese müssen entweder gelöst oder abgeändert werden. Hierfür genügt in der Regel ein formloses Schreiben mit einer Kopie der Urkunde über den Todesfall. Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung, sollte das jeweilige Versicherungsunternehmen rasch benachrichtigt werden.

Wohnung räumen

Sind alle bürokratischen Aufgaben erledigt, geht es an die Räumung der Wohnung. Und die verlangt einiges von einem ab. Deshalb ist es ratsam, ein Umzugsunternehmen oder eine Räumungsfirma zu beauftragen. So können Sie alles stressfrei abwickeln. Ein kompetentes Umzugs- oder Räumungsunternehmen kümmert sich um die Planung der anstehenden Räumung, berät Sie bei Ihrem Anliegen und übernimmt alle Arbeiten, die im Zuge einer Wohnungsauflösung anfallen – wie zum Beispiel die Bereitstellung von Verpackungsmaterial, Packarbeiten, die Demontage von Möbeln, die Abnahme von Lampen und Gardinen, Entrümpelungen und natürlich den Transport der Güter an die gewünschte Adresse.

Wer die Wohnungsräumung lieber im Alleingang stemmen will, muss im Grunde das machen, was auch bei einem Umzug zu tun ist: Alles verpacken, einen Transporter organisieren, Unbrauchbares entrümpeln, Möbel abbauen und natürlich Kisten schleppen.

Entrümpeln, lagern & verkaufen

In jedem Haushalt sammeln sich im Laufe der Jahre allerlei Dinge an. Das merkt man spätestens dann, wenn man das Eigentum des Verstorbenen durchgeht. Dabei stößt man nicht nur auf schöne Erinnerungsstücke, Möbel, diverse Haushaltsgeräte und Kleidung, sondern auch auf viel Unbrauchbares. Nicht alles, was der Verstorbene hinterlassen hat, will man behalten. Wer bestimmte Gegenstände nicht lagern möchte, kann diese entweder verkaufen, verschenken oder auch entsorgen lassen.

Gut erhaltene Möbel können zum Beispiel online gegen Abholung verkaufen, beim An- und Verkauf anbieten oder einem karitativen Hilfsdienst spenden. Sollte es Dinge geben, die Sie zwar behalten möchten, für die Sie allerdings in Ihrer Wohnung keinen Platz haben, können Sie auch einen Lagerraum mieten. Hierfür bieten sich vor allem Anbieter von Selfstorage-Lösungen an. Alles, was nicht benötigt, verkauft oder verschenkt wird, gehört auf den Mistplatz. Wer sich nicht selbst um die Sperrmüllentsorgung bzw. Entrümpelung kümmern will, kann hierfür eine Umzugs- oder Räumungsfirma beauftragen.

Die Wohnung auf Vordermann bringen & übergeben

Ist die Wohnung geräumt, geht es ans Renovieren. Achten Sie hier auf etwaige Klauseln im Mietvertrag. In den meisten Fällen sind keine Renovierungsarbeiten notwendig – es sei denn, es gibt Schäden an Fenstern, Türen oder sonstigem unbeweglichen Inventar.
Ist die Wohnung renoviert und in einem besenreinen Zustand, erfolgt die Übergabe. Der Vermieter erhält bei der Wohnungsübergabe alle Schlüssel zurück und begutachtet alle Räumlichkeiten. Stellt der Vermieter Mängel fest, werden diese in einem Protokoll vermerkt. Darüber hinaus werden die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung abgelesen zwecks einer Abschlussrechnung. Im weiteren Verlauf bleibt nun das Warten auf die Kautionsrückzahlung und die Nebenkostenabrechnung. Dies kann einige Wochen oder sogar Monate dauern.

Professionelle Unterstützung für Wohnungsauflösungen & Verlassenschaftsräumungen

Fit Umzug unterstützt Sie bei Ihrer anstehenden Wohnungsauflösung bzw. Verlassenschaftsräumung. Als professionelles Umzugs- und Räumungsunternehmen sind wir auf eine ebenso diskrete wie auch fachmännische Arbeitsweise bedacht. Wir helfen Ihnen bei dieser sensiblen Angelegenheit und bieten Ihnen einen umfangreichen Komplett-Service für Ihre Wohnungs- bzw. Hausräumung in Wien, Wien Umgebung, Niederösterreich und dem Burgenland. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Besichtigung unterbreiten wir Ihnen nach einer Bestandsaufnahme der zu räumenden Wohnung ein transparentes Angebot zum fairen Preis-Leistungs-Verhältnis.

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3 Kommentare

  1. Helga sagt:
    26. Oktober 2018 um 16:05 Uhr

    Recht gute Tipps zum Thema! Danke! Das Problem bleibt mir der Teilung, denn Robert musste seine Verlassenschaft mit seiner Schwester brüderlich und schwesterlich teilen, weswegen die letzte auf ihr Teil zugunten des Bruders verzichtete. Mit einem erfahrenen Notar wurden alle Kleinigketen geregelt. Nun freut sich der auf sein neues Wohnnest:) Danke für den Austausch!

     Antworten
  2. Nina sagt:
    7. Dezember 2018 um 10:25 Uhr

    Eine Kollegin hat die Vertretung in der Verlassenschaft Ihrer Großtante übernommen. Jetzt muss sie sich um die Auflösung eines ganzen Haushaltes kümmern und ist jeden Tag gestresst. Ich werde ihr mal diesen hilfreichen Artikel weiterleiten. Vielen Dank dafür!

     Antworten
  3. Nina sagt:
    2. Mai 2019 um 17:00 Uhr

    Eine Kollegin hatte gerade einen Trauerfall und muss nun entscheiden, was mit der Wohnung passieren soll. Ich konnte ihr zum Umgang mit Verlassenschaften leider bisher nicht viel weiterhelfen. Danke daher für die umfassenden Informationen zu dem Thema. Es ist gut zu wissen, was man bei der Übernahme eines Mietvertrages beachten sollte.

     Antworten

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